Allgemeine Mietbedingungen
Veranstaltungsmöbel, Audio-, Video-, Beleuchtungs- und Effektgeräte
Ekip Event — eine Marke der Ekip & Co Suisse Sàrl
1. Mietgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Veranstaltungsmöbeln und audiovisuellem Equipment (nachfolgend „die Mietgegenstände") zwischen Ekip & Co Suisse Sàrl, Zone Industrielle Le Trési 9B, 1028 Préverenges (UID: CHE-337-198.837) (nachfolgend „der Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „der Mieter").
2. Reservierung
Die Reservierung der Mietgegenstände muss schriftlich, per E-Mail oder über unsere Website erfolgen. Eine Anzahlung von 20 bis 50 % des Gesamtbetrags ist zur Bestätigung der Reservierung erforderlich.
3. Mietdauer
Die Mietdauer wird im Angebot festgelegt, das bei Annahme durch den Kunden als Mietvertrag gilt. Jede Verlängerung der Mietdauer muss schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden und kann zusätzliche Kosten verursachen.
4. Lieferung, Installation und Rückgabe
Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand an die mit dem Mieter vereinbarte Adresse zu liefern und zu installieren. Die Liefer- und Installationskosten werden im Angebot ausgewiesen. Der Mieter muss sicherstellen, dass der Zugang zum Veranstaltungsort für die Lieferung geeignet ist. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände an die vereinbarte Adresse und zum vereinbarten Datum in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie geliefert wurden, mit Ausnahme normaler Abnutzung.
5. Haftung
Der Vermieter lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch die Mietgegenstände verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel oder Herstellungsfehler. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung der Mietgegenstände und die sich daraus ergebenden Folgen.
6. Pflichten der Parteien
Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände gemäß den Anweisungen des Vermieters zu verwenden und sie nicht für illegale Zwecke oder zweckfremde Nutzungen einzusetzen.
- Der Mieter haftet für jede Beschädigung, jeden Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände während der Mietdauer.
Der Mieter hat die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Mietgegenstände gemäß den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts zu erstatten.
- Der Mieter hat die Mietgegenstände für die gesamte Mietdauer gegen alle Risiken zu versichern.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über jede Fehlfunktion oder Beschädigung der Mietgegenstände zu informieren.
Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter Mietgegenstände in einwandfreiem Betriebszustand zur Verfügung zu stellen.
- Der Vermieter unterstützt den Mieter bei der Installation und dem Abbau des Materials, sofern dies vereinbart wurde (für Mietgegenstände, bei denen eine Installation durch den Vermieter nicht obligatorisch ist).
7. Stornierung
Stornierung durch den Mieter
Im Falle einer Stornierung muss der Mieter den Vermieter schriftlich informieren. Es gelten folgende Bedingungen:
- Stornierung mehr als 60 Tage vor dem Mietdatum: Rückerstattung der Anzahlung abzüglich CHF 200.- Verwaltungsgebühren.
- Stornierung zwischen 60 und 20 Tagen vor dem Mietdatum: Verlust der Anzahlung.
- Stornierung zwischen 20 und 5 Tagen vor dem Mietdatum: Zahlung von 50 % des Mietbetrags.
- Stornierung weniger als 5 Tage vor dem Mietdatum: vollständige Zahlung des Mietbetrags.
Im Falle einer Rückerstattung werden die tatsächlich von der verwendeten Zahlungsplattform erhobenen Bearbeitungsgebühren vom Rückerstattungsbetrag abgezogen.
Stornierung durch den Vermieter
Im Falle einer Stornierung durch den Vermieter verpflichtet sich dieser, vorrangig eine Alternativlösung anzubieten (gleichwertiges Material, alternatives Datum oder Ersatzdienstleister). Lehnt der Mieter die vorgeschlagene Lösung ab, erstattet der Vermieter alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 15 Tagen vollständig und ohne Abzug zurück. Diese Rückerstattung stellt den einzigen Rechtsbehelf des Mieters dar, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche.
8. Höhere Gewalt
Die Parteien werden von ihren Verpflichtungen befreit, wenn ein Fall höherer Gewalt die Erfüllung des Mietvertrags verhindert.
9. Zahlung
Der Restbetrag der Miete muss spätestens 5 Tage vor dem Lieferdatum beglichen werden. Zahlungen können per Bankkarte, Überweisung, TWINT oder in bar geleistet werden.
10. Kündigung
Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine der Parteien kann die andere Partei diesen Vertrag von Rechts wegen kündigen, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen.
11. Streitigkeiten
Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, den Konflikt zunächst auf gütlichem Wege beizulegen. Andernfalls wird der Streit den zuständigen Gerichten in Lausanne gemäß Schweizer Recht vorgelegt.
12. Änderungen der Bedingungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Mieter mitgeteilt und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.